Bei einer anonymen Geburt entbindet die schwangere Frau in einem Krankenhaus. Bei der Anmeldung in der Klinik gibt die Schwangere keine persönliche Daten an. Sie kann ihr Kind anonym und kostenlos auf die Welt bringen. Nach der Geburt übernimmt der Kinder- und Jugendhilfeträger die Obsorge für das Baby – das Kind kann von Adoptiveltern aufgenommen werden.
Auch die Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft können bereits anonym erfolgen.
Mittels dem Angebot der anonymen Geburt wird abgesichert, dass Mutter und Kind vor und während der Geburt medizinisch versorgt werden.
Bei der Anmeldung im Krankenhaus müssen keine persönlichen Daten angegeben werden. Die Frau muss weder einen Ausweis noch die eCard herzeigen. Stattdessen wählt sie irgendein Geburtsdatum und einen freu erfundenen Namen. Mit diesem Namen wird die Schwangere während der Geburt angesprochen.
Eine anonyme Geburt läuft medizinisch gesehen genauso ab wie jede andere Geburt. Der einzige Unterschied ist, dass die gebärende Frau anonym bleibt.
Die Mutter darf entscheiden, ob sie ihr Kind sehen will oder nicht- dann wird es direkt nach der Entbindung in einen anderen Raum gebracht. Auf Wunsch bekommt die Mutter einen Fußabdruck vom Kind.
Im Krankenhaus wird das Baby medizinisch betreut und versorgt. Die Obsorge für das Kind übernimmt zunächst der Kinder- und Jugendhilfeträger. Das Baby wird in eine Pflegefamilie platziert, bis eine Adoptivfamilie gefunden ist.
Die Mutter hat die Freiheit, einen Brief, ein Foto oder ein sonstiges Andenken in einem verschlossenen Kuvert zu hinterlassen. Dieser Brief wird beim zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger vertraulich aufbewahrt. Ist das Kind volljährig, kann es sich den Brief abholen.
Die nachfolgende Adoption ist erst sechs Monate nach der Geburt rechtskräftig: Die Mutter kann bis dahin ihre Entscheidung rückgängig machen. Will sie die Obsorge für das Kind selbst übernehmen, wird das Kind unter dem Namen der Mutter beim Standesamt angemeldet.
Die Kosten einer anonymen Geburt in Österreich werden vom jeweiligen Krankenhaus bzw. vom Bund getragen. Für die gebärende Frau ist eine anonyme Geburt kostenlos.
Neben der Möglichkeit für die anonyme Geburt gibt es die sogenannte Babyklappe. Alternativ kann ein Kind zur Adoption freigegeben oder in eine Pflegefamilie gegeben werden.
Das Angebot der Babyklappe, oft auch “Babynest” genannt, ist kostenlos und anonym. Babyklappen befinden sich in bzw. bei Krankenhäusern. Sollten sich die Eltern also nach der Geburt hilflos überfordert fühlen, können sie ihr Kind in einer Babyklappe abgeben.
Nicht alle Krankenhäuser verfügen über eine Babyklappe. Der Zugang zur Babyklappe ist meist abgelegen, sodass die Anonymität der Mutter/Eltern gewahrt wird. Im Internet kannst du Videos finden in denen zu sehen ist, wie der Ablauf in der Babyklappe vor sich geht.
Nachdem das Kind in der Babyklappe abgegeben ist übernimmt das Jugendamt die Obhut und das Kind wird zur Adoption freigegeben. Die Adoption ist erst sechs Monate danach rechtskräftig- bis dahin kann die Entscheidung rückgängig gemacht werden.
Eine Liste von österreichischen Krankenhäuser mit Babyklappe findest du hier.
Es ist in Österreich nicht strafbar, sein Kind in ein Babynest abzugeben. Du musst dir keine Gedanken darüber machen, deshalb in irgendwelche Schwierigkeiten zu kommen.
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Auch wenn keine anonyme Geburt angestrebt wird und das Kind auch nicht in die Babyklappe gelegt werden soll, besteht die Möglichkeit sein Kind zur Adoption freizugeben. Hierbei besteht die Möglichkeit der offenen, halboffenen und der sogenannten “inkognito” Adoption. Bei allen drei Varianten erhält zunächst der Kinder- und Jugendhilfeträger und anschließend die Adoptiveltern das Sorgerecht. Das Kind hat ab seinem 14.Geburtstag die Möglichkeit seine leiblichen Eltern zu suchen und kennenzulernen.
Du kannst Dich bereits während der Schwangerschaft mit dem Kinder- und Jugendhilfeträger in Verbindung setzen. Dort erfährst Du in einer Beratung genau wie der Ablauf vor sich geht.
Die leiblichen Eltern dürfen Wünsche angeben, die bei der Auswahl der Adoptionsfamilie beachtet werden. Der Name und die Wohnadresse der Adoptiveltern werden nicht an die leiblichen Eltern des Kindes weitergegeben- Eckdaten wie Alter, Beruf, Religion, Anzahl der Kinder allerdings schon.
Hier haben die leiblichen Eltern keine genauen Daten der Adoptiveltern. Allerdings können die leiblichen Eltern bei einer halboffenen Adoption über den Kinder- und Jugendhilfeträger Kontakt zu den Adoptiveltern aufbauen. Auf diese Weise können Treffen zwischen den Eltern und dem Kind in z.B. einem Park oder Café zustande kommen. Briefe und Fotos können über den Kinder- und Jugendhilfeträger ausgetauscht werden.
Bei der offenen Adoption kennen die leiblichen Eltern Namen und Wohnadresse der Adoptiveltern. Sie können selbständig Kontakt zu den Adoptiveltern und dem Kind aufbauen.
Können oder wollen die leiblichen Eltern sich nicht mehr selbst um ihr Kind kümmern, ist es möglich, das Kind für eine gewisse Zeit in eine Pflegefamilie zu geben. Im Unterschied zur Adoption behalten die leiblichen Eltern ihre Rechte – nur die Pflicht bzw. das Recht zur Erziehung und Pflege wird an den Kinder- und Jugendhilfeträger übertragen. Dieser gibt diese Aufgaben wiederum an die Pflegefamilie weiter. Das Kind soll bloß vorübergehend in der Pflegefamilie bleiben. Ziel ist es, das Kind wieder in seine Ursprungsfamilie rückzuführen.
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